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Ciberseg
Legal

Rechnungs- und Zahlungsbedingungen

Gelten für alle Rechnungen, die Ciberseg an Reseller und Managed-Service-Provider (MSP) stellt.

Ref.
CIB-TERM-INV-2026-PTEN
In Kraft
01.09.2026
Anwendungsbereich
B2B · Reseller
Ziffern
22
Maßgeblich ist die portugiesische Fassung.

Sicherheitshinweis. Änderungen der Bankverbindung werden stets telefonisch bestätigt — siehe Ziffer 9.

Inhaltsverzeichnis

01Anwendungsbereich

Diese Bedingungen gelten für alle von Ciberseg an Unternehmer, juristische Personen und juristische Personen des öffentlichen Rechts („Kunde“) ausgestellten Rechnungen. Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern.

Kunde von Ciberseg ist ausschließlich der Reseller oder Managed-Service-Provider (MSP). Zwischen Ciberseg und den Endkunden des Kunden besteht weder ein Vertrags- noch ein Abrechnungsverhältnis.

Entgegenstehende oder abweichende Einkaufs- oder Zahlungsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Ciberseg die Leistungen in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

02Rangfolge der Vertragsdokumente

Bei Widersprüchen gilt die folgende Rangfolge: (a) unterzeichneter Rahmenvertrag; (b) Leistungsschein; (c) Service Level Agreement (SLA); (d) Auftragsverarbeitungsvertrag (in Fragen des Datenschutzes stets vorrangig); (e) diese Bedingungen.

Diese Bedingungen ergänzen die vorgenannten Dokumente und ersetzen sie nicht.

03Rechnungsstellung und Abrechnungszyklus

Wiederkehrende Managed Services, insbesondere der 24/7-Managed-SOC-Service, werden monatlich im Voraus abgerechnet.

Leistungen nach Aufwand, Incident-Response-Aufwände, die das vereinbarte Retainer-Volumen überschreiten, sowie Projektleistungen werden monatlich nachträglich abgerechnet.

Volumenabhängige Vergütungen (z. B. je Endpunkt, je Benutzer, je Datenquelle oder je GB Logdaten) werden auf Grundlage des am letzten Kalendertag des Vormonats erfassten Bestands berechnet. Erhöhungen werden ab dem Aktivierungsdatum zeitanteilig berechnet; Reduzierungen werden zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats wirksam, sofern der Leistungsschein nichts anderes vorsieht.

Onboarding-, Einrichtungs- und Migrationsgebühren werden mit Bereitstellung oder Abnahme fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

04Rechnungsversand

Rechnungen werden elektronisch als PDF an die vom Kunden benannte Rechnungs-E-Mail-Adresse übermittelt; der Kunde stimmt dem elektronischen Rechnungsversand zu.

Der Kunde teilt Änderungen seiner Rechnungsanschrift, seiner E-Mail-Adresse, seiner Steuernummer sowie erforderlicher Bestellreferenzen unverzüglich in Textform mit. Das Fehlen einer nicht rechtzeitig mitgeteilten Bestellreferenz berührt die Fälligkeit nicht.

05Preise und Währung

Alle Preise sind Nettobeträge in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils anwendbaren Steuern, Abgaben und Gebühren.

Die vereinbarten Preise sind Großhandelspreise und ausschließlich für den Weiterverkauf durch den Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bestimmt.

Erfolgt die Rechnungsstellung ausnahmsweise in Kap-Verde-Escudo (CVE), gilt der Referenzkurs der Banco de Cabo Verde zum Rechnungsdatum.

06Steuern und IVA

Leistungen von Ciberseg an einen außerhalb von Cabo Verde ansässigen steuerpflichtigen Leistungsempfänger stellen eine Ausfuhr von Dienstleistungen dar und sind in Cabo Verde nach dem IVA-Gesetz (Gesetz Nr. 21/VI/2003) von der IVA befreit. Die Rechnung enthält den entsprechenden Befreiungshinweis.

Ist der Leistungsempfänger in Deutschland ansässig, schuldet er die Umsatzsteuer in seinem Land im Wege des Reverse-Charge-Verfahrens nach § 13b Umsatzsteuergesetz (UStG). Der Kunde teilt eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit und ist für die zutreffende Besteuerung in seinem Sitzstaat verantwortlich.

07Quellensteuer

Die Vergütungen von Ciberseg unterliegen in Cabo Verde keiner Quellensteuer. Zwischen Cabo Verde und Deutschland besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen.

Ist der Kunde nach dem Recht einer Jurisdiktion verpflichtet, auf Zahlungen an Ciberseg Steuern einzubehalten, sind die Beträge so zu erhöhen, dass Ciberseg den Nettobetrag erhält, den sie ohne diesen Einbehalt erhalten hätte, soweit der Einbehalt nicht vom Kunden erstattungsfähig ist. Der Kunde stellt die amtlichen Steuerbescheinigungen unverzüglich zur Verfügung.

08Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum vollständig zur Zahlung fällig.

Die Zahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto unter Angabe der Rechnungsnummer. Maßgeblich ist die vorbehaltlose Gutschrift auf dem Konto von Ciberseg.

Bank-, Überweisungs- und Korrespondenzbankgebühren trägt der Kunde. Abzüge aus diesem Grund gelten als Teilzahlung.

09Bankverbindung und Betrugsprävention

Die Bankverbindung von Ciberseg ist auf jeder Rechnung angegeben. Ciberseg teilt Änderungen dieser Angaben ausschließlich schriftlich über die benannte Kontaktperson mit.

Vor Ausführung einer Zahlung hat der Kunde jede behauptete Änderung der Bankverbindung telefonisch unter der im Rahmenvertrag hinterlegten Rufnummer zu überprüfen. Zahlungen auf ein nicht verifiziertes Konto haben keine schuldbefreiende Wirkung.

10Zahlungsverzug

Mit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

Während des Verzugs sind Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach Artikel 559 des Zivilgesetzbuchs von Cabo Verde oder in Höhe des im Rahmenvertrag schriftlich vereinbarten Satzes zu zahlen. Ciberseg kann darüber hinaus die tatsächlich angefallenen und nachgewiesenen angemessenen Beitreibungskosten verlangen.

Befindet sich der Kunde mit mehr als einer Rechnung in Verzug, kann Ciberseg für künftige Leistungen Vorauszahlung oder eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen.

11Aussetzung der Leistungen

Befindet sich der Kunde mit einem nicht unerheblichen, unbestrittenen Betrag länger als 30 Tage in Verzug, kann Ciberseg die Leistungen nach schriftlicher Ankündigung mit einer Frist von 10 Tagen ganz oder teilweise aussetzen.

Von der Aussetzung ausgenommen sind Maßnahmen, die zur Bearbeitung eines im Zeitpunkt der Aussetzung laufenden Sicherheitsvorfalls und zur geordneten Übergabe der Betriebsverantwortung erforderlich sind.

Die Aussetzung berührt die Zahlungspflicht für den Aussetzungszeitraum nicht, soweit der Kunde sie zu vertreten hat. Verfügbarkeitszusagen und Service Credits des SLA gelten während einer berechtigten Aussetzung nicht.

12Rechnungsbeanstandungen

Beanstandungen einer Rechnung sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich unter Angabe der beanstandeten Positionen und der Gründe zu erheben.

Unbestrittene Teilbeträge bleiben zum ursprünglichen Fälligkeitstermin zahlbar. Die Parteien bemühen sich, Beanstandungen innerhalb von 15 Werktagen einvernehmlich zu klären; bis dahin ist der bestrittene Teilbetrag zinsfrei gestundet.

Das Unterlassen einer fristgerechten Beanstandung führt nicht zum Verlust der gesetzlichen Rechte des Kunden.

13Aufrechnung und Zurückbehaltung

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

14Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs

Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs — einschließlich Change Requests, forensischer Analysen, Incident Response über das vereinbarte Retainer-Volumen hinaus, außerplanmäßiger Berichte und Audit-Unterstützung — werden nach Aufwand zu den Sätzen der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet.

Zusatzleistungen bedürfen einer vorherigen Beauftragung in Textform. Bei einem akuten Sicherheitsvorfall genügt die Freigabe durch die vom Kunden benannte Kontaktperson; sie ist unverzüglich in Textform zu bestätigen.

15Drittlizenzen und durchgereichte Kosten

Für den Kunden beschaffte Drittlizenzen, Subskriptionen und Cloud-Ressourcen werden zu den Bedingungen des jeweiligen Anbieters weitergereicht, gegebenenfalls zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr.

Mindestlaufzeiten, Mindestabnahmemengen und Kündigungsfristen der Anbieter gelten entsprechend für den Kunden; Reduzierungen während der verbindlichen Laufzeit sind insoweit ausgeschlossen.

16Reise- und Nebenkosten

Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten für Vor-Ort-Leistungen werden gegen Nachweis abgerechnet und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Kunden. Reisezeit wird mit 50 % des vereinbarten Stundensatzes berechnet.

17Preisanpassung

Ciberseg kann die Preise für wiederkehrende Leistungen erstmals nach 12 Monaten Vertragslaufzeit mit einer Ankündigungsfrist von 3 Monaten mit Wirkung zum Beginn eines Vertragsjahres anpassen.

Anpassungen beruhen auf nachweisbaren Kostensteigerungen (Personal, Lizenzen, Infrastruktur) und sind auf 5 % pro Jahr begrenzt. Überschreitet eine Anpassung diese Grenze, kann der Kunde den betroffenen Leistungsschein innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Ankündigung kündigen.

18Gutschriften und Rückerstattungen

Berechtigte Beanstandungen und Service Credits aus dem SLA werden per Gutschrift ausgeglichen und mit der nächsten Rechnung verrechnet; eine Auszahlung erfolgt erst bei Vertragsende.

Vorauszahlungen für nicht genutzte Zeiträume werden bei ordentlicher Vertragsbeendigung zeitanteilig gutgeschrieben, sofern der Leistungsschein nichts anderes vorsieht.

19Vertraulichkeit der Geschäftsbedingungen

Preise, Rabatte und Geschäftsbedingungen sind vertraulich und dürfen Dritten nicht offengelegt werden; ausgenommen sind die Berater des Kunden sowie, soweit für den Weiterverkauf erforderlich, die aggregierte Preisdarstellung gegenüber Endkunden.

20Abtretung von Forderungen

Ciberseg kann Forderungen aus Rechnungen an Dritte abtreten oder zu Finanzierungszwecken verwenden; die Abtretung wird dem Kunden angezeigt und lässt die Einwendungen unberührt, die dem Kunden aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis zustehen.

Der Kunde kann Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Ciberseg abtreten.

21Datenschutz

Ciberseg verarbeitet die Rechnungs- und Kontaktdaten des Kunden als Verantwortliche zum Zweck der Vertragsdurchführung und zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Leistungserbringung richtet sich ausschließlich nach dem gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag, unter dem Ciberseg als Auftragsverarbeiter oder Unterauftragsverarbeiter tätig wird. Diese Bedingungen ändern jenen Vertrag nicht.

22Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Republik Cabo Verde unter Ausschluss seines Kollisionsrechts. Gerichtsstand ist Mindelo, São Vicente, sofern im Rahmenvertrag keine Schiedsvereinbarung getroffen wurde.

Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Die Unwirksamkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Maßgeblich ist die portugiesische Fassung; die englische und die deutsche Fassung dienen ausschließlich dem besseren Verständnis.